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Haftungsrisiken in der IT unter Berücksichtigung der DS-GVO

Die IHK Schwaben in Kooperation mit dem aitiRaum e. V. stellen in einem aktuellen Leitfaden Haftungsrisiken dar, die klassischerweise in der IT auftreten. Der Leitfaden adressiert Inhaber, Geschäftsführer und IT-Verantwortliche.

Wenn über Haftungsrisiken durch den Einsatz von Informationstechnologie und deren Absicherung nachgedacht wird, ist entscheidend, eine klare Gliederung der Verantwortungsbereiche und Handlungsfelder festzulegen, mit der Haftungsrisiken so gut als möglich reduziert werden können. 

Im Kapitel "Verantwortung" wird beschrieben, dass die Absicherung von IT-Haftungsrisiken dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung obliegt. Im schlimmsten Fall wird eine persönliche Verantwortung und Haftung möglich sein. Dabei geht der Leitfaden auch auf die strategischen Aufgaben und auch die konzeptionellen Aufgaben der Geschäftsführung ein. Im Rahmen des dabei zu erstellenden Sicherheit- und Datenschutzkonzepts widmet sich der Leitfaden auch den Vorgaben, die sich aus der DS-GVO ergeben.

Eine Checkliste für die Umsetzung der Vorgabe der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (GVO) rundet den Leitfaden ab.

 

IT-Gründerzentrum GmbH

 

 

(Foto: © sergey-nivens/Fotolia.com)