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Standard-Datenschutzmodell: Erste „SDM“-Bausteine veröffentlicht

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.
               
Im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells wird auf einen Katalog mit techni-schen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Die DSK hat im April 2018 be-schlossen, dass der in einzelne Bausteine gegliederte Katalog sukzessive zunächst von einzelnen Aufsichtsbehörden veröffentlicht und zum Test durch Anwender freigegeben werden sollen.

Zu diesem Zweck wurde eine Unterarbeitsgruppe „SDM-Bausteine“ eingerichtet, an der die folgenden Datenschutzbehörden mitwirken: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Diese Arbeitsgruppe hat bislang die folgenden sieben Bausteine erarbeitet und nun veröffentlicht:
• Datenschutz-Management
• Planung / Spezifikation
• Dokumentation
• Protokollierung
• Trennung
• Löschen
• Aufbewahrung

Zu finden sind die Texte unter

https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/datenschutzmodell/

Die Autorinnen und Autoren der Unterarbeitsgruppe weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Bausteine noch nicht in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt sind. Sie empfehlen den Anwendern, ihre Erfahrungen bei der Erprobung der Bausteine den Datenschutzbehörden mitzuteilen und somit zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beizutragen.

Das SDM-Methodik-Handbuch (V1.1, Erprobungsfassung) kann bezogen werden unter:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/201804_ah_sdm.pdf


Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

 

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