Online-Kompaktkurs: Die neuen EU-Standardvertragsklauseln für den Datentransfer in Drittländer

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Online-Kompaktkurs: Die neuen EU-Standardvertragsklauseln für den Datentransfer in Drittländer
Die Europäische Kommission hat am 12. November 2020 einen Entwurf für einen Durchführungsbeschluss für Standardvertragsklauseln hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Drittländern veröffentlicht. Das neue Vertragsset soll die bisherigen Standardvertragsklauseln aus den Jahren 2001 (Controller-to-Controller) und 2010 (Controller-to-Processor) ersetzen. Es werden weitereichende neue Pflichten für die Vertragsparteien formuliert, die aus einer Anlehnung an die DS-GVO sowie dem Urteil des EuGH zu Schrems II resultieren. Datenexporte sowie Datenimporteure sind mehr denn je in der Pflicht, sich mit der Rechtslage im Drittland und der Vereinbarkeit mit den Vertragsklauseln auseinander zu setzen. Ein Bestandsschutz für Altverträge ist nicht vorgesehen, so dass nach Verabschiedung der Kommissionsentscheidung unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
- Einordnung der neuen EU-Standardvertragsklauseln in die Drittlandsgarantien nach Kapitel V DS-GVO
- Vermittlung des neuen modularen Aufbaus und der neuen vertraglichen Pflichten
- Nach Schrems II: Aktuelle Handlungsoptionen mit den neuen Standardvertragsklauseln
- Datenschutzbeauftragte und –koordinatoren
- Fach- und Führungskräfte der Rechtsabteilung
- Geschäftsführung
Inhalte des Online - Kompaktkurses:
- Anwendungsbereich der neuen Standardvertragsklauseln
- Module 1-3: Controller-to-Controller, Controller-to-Processor, Processor-to-Processor
- Due-Diligence-Pflichten der Vertragsparteien
- Information- und Prüfpflichten bei behördlichen Anfragen
- Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
- Einbeziehung des Datenimporteurs bei den Rechten Betroffener
- Haftung der Vertragsparteien und Schadenersatz
- Kontrolle durch Aufsichtsbehörden
- Nichteinhaltung der Klauseln und Kündigungsmöglichkeiten
- Zusätzliche vertragliche oder technisch-organisatorische Garantien zu den Standardvertragsklauseln
Referent: Steffen Weiß, Rechtsanwalt, Mitglied der Geschäftsführung für internationale Angelegenheiten, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.(GDD), Bonn
Der Online-Kompaktkurs gibt umfassend Einblick in den Entwurf für neue EU-Standardvertragsklauseln der Kommission und versetzt die Teilnehmer in die Lage, die bestehenden Risiken bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer auf Basis alter und neuer Standardvertragsklauseln einzuordnen und gegebenenfalls zu reduzieren.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Sascha Kremer, Daniela Köhnlechner
Dr. Mark Ennulat, LL.M., Per Stöcker
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
RA Levent Ferik, RA Andreas Jaspers
Prof. Peter Gola, RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Preis für Jahresabonnement Inland