Unternehmensstrafrecht – Was ist neu und was muss ich beachten?

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In Deutschland existiert noch kein Unternehmensstrafrecht.Nur Menschen können sich strafbar verhalten. Eine GmbH kann man nunmal nicht zu Freiheitsstrafe verurteilen. Allerdings gibt es die sogenannte Organhaftung. Die Geschäftsführer oder Vorstände können strafrechtlich für Straftaten der Organisation haftbar gemacht werden. Bislang gab es nur die Möglichkeit einer Ahndung mit einer Geldbuße nach dem OWiG gegenüber dem Unternehmen. Die Geldbuße ist gem. § 30 OWiG auf eine maximale Bußgeldhöhe von 10 Mio. € begrenzt. Dies wird sich durch die geplante Einführung des Verbandssanktionengesetzes ändern.
Dieses Gesetz wird dann einschlägig sein, wenn von einer der Leitungspersonen des Unternehmens oder von sonstigen Personen des Unternehmens, wenn sie Angelegenheiten des Unternehmens wahrnehmen und die Straftat durch angemessene Vorkehrungen hätte verhindert oder wesentlich erschwert werden können. Dies gilt auch für im Ausland begangene Straftaten, selbst dann, wenn sie nach deutschem Recht nicht verfolgt werden können. Durch die Einführung eines Compliance Management Systems kann die Haftung gemindert werden.
Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich!
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
- Geldbußen nach §§ 9, 30, 130 OWiG
- Einführung in das geplante Verbandssanktionengesetz
- Die sogenannte Garantenstellung
- Nebenstrafrecht im Wettbewerbsrecht und der Produkthaftung
- Best Practice und aktuelle Rechtsprechung
Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, Geschäftsleitung, Compliance Officer, Rechtsabteilung
- Einführung in die Problematik
- Geldbußen nach §§ 9, 30, 130 OWiG
- Strafrechtliche Grundprinzipien
- Die Kerndelikte
- Die sogenannte Garantenstellung
- Nebenstrafrecht im Wettbewerbsrecht und der Produkthaftung
- Einführung in das geplante Verbandssanktionengesetz
- Compliance
- Best Practice und aktuelle Rechtsprechung
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, praktische Übungen, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen fundierten Überblick bezüglich der aktuellen Rechtssituation und sind in der Lage, Haftungsrisiken für sich und ihr Unternehmen durch die Einführung entsprechender Prozesse zu minimieren.
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner