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Voraussetzungen der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO

Der GDD-Arbeitskreis DS-GVO-Praxis hat seine Praxishilfe Nr. 10 (Datenschutz-Folgenabschätzung) veröffentlicht.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) soll gem. Art. 35 DS-GVO eine umfassende Risikobewertung von Datenverarbeitungsvorgängen ermöglichen. Sie ersetzt die bisherige Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG a.F., wobei beide Instrumente nicht in allen Teilen vollständig deckungsgleich sind.

Die vorliegende Praxishilfe widmet sich der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt eine DSFA durchzuführen ist. Dabei werden die Tatbestandsmerkmale des Art. 35 DS-GVO erklärt und ein Prüfungsschema entworfen, anhand dessen die Pflicht zur DSFA festgestellt werden kann. Darüber hinaus werden die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und die Anhörung von Betroffenen betrachtet.


GDD-Praxishilfe DS-GVO X - Voraussetzungen der Datenschutz-Folgenabschätzung,
Version 1.0, Stand November 2017

 

GDD e.V.