Urteil : Anhörung vor Kündigung wegen zu erwartender mehrjähriger Haft (Ls) : aus der RDV 3/2014, Seite 166
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Mai 2013 – 2 ASZ 120/12 –)
Ist zu erwarten, dass der in Untersuchungshaft einsitzende Arbeitnehmer zu mehrjähriger Haft verurteilt werden könnte, ist der Arbeitgeber regelmäßig berechtigt, personenbedingt zu kündigen, wenn er zuvor alle zumutbaren Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
(Nicht amtlicher Leitsatz)