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Urteil : Faxanfrage einer Wirtschaftsauskunftei ist keine werbliche Ansprache (Ls) : aus der RDV 3/2014, Seite 166 bis 167

(Oberlandesgericht Stuttgart vom 25. Juli 2013 – 2 U 9/13 –)

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  1. Die Faxanfrage einer Kreditschutzorganisation nach Wirtschaftsdaten der Firma stellt keine Werbung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 2 UWG dar. Denn der Empfänger kann hieraus nicht den Eindruck gewinnen, er solle als Kunde gewonnen werden, und auch nicht, der Absender wolle sich als Dienstleister anbieten oder nur als kompetentes Unternehmen präsentieren.
  1. Eine solche Anfrage stellt auch keine geschäftliche Handlung i.S.d. Wettbewerbsrechts dar.
  2. Ob der Versender sich auf eine Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 BDSG zur direkten Erhebung der personenbezogenen Daten direkt bei dem Betroffenen berufen kann, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist die direkte Kontaktaufnahme im Interesse des Empfängers, da ihm so die Erfassung vor Augen geführt wird und er Einfluss auf die über sie geführte Datei nehmen kann.

(Nicht amtliche Leitsätze)