Urteil : Gezieltes Fotografieren fremder Personen in der Öffentlichkeit ist unzulässig (Ls) : aus der RDV 4/2021, Seite 233
(Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 2020 – 163/ Gs656/20 –)
Ein gezieltes Fotografieren von fremden Personen ist auch dann unzulässig, wenn die Verwendung ausschließlich privaten Zwecken dienen soll.