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Urteil : Schadensersatz bei Verlust eines zur Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssels (Ls) : aus der RDV 5/2014, Seite 272

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2014 – VIII ZR 205/13 –)

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Die Schadensersatzpflicht eines Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, kann auch die Kosten des Austausches der Schließanlage um fassen, wenn der Austausch wegen bestehender Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt aber insoweit erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht ist.

(Nicht amtlicher Leitsatz)