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Urteil : Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Namensnennung im Online-Archiv (Ls) : aus der RDV 5/2020, Seite 267

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Februar 2020 – 1 BvR 1282/17 –)

Rechtsprechung
Lesezeit 1 Min.

Der im Presse-Online-Archiv vorgehaltene Artikel mit Namensnennung des Beschwerdeführers und Angabe des Kindschaftsverhältnisses zu seinem prominenten Vater stellt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Neben dem weiterhin bestehenden Informationswert des archivierten Artikels besteht auch ein allgemeines Interesse der Presse an, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert der Öffentlichkeit verfügbar zu halten.