Urteil : Rechtsweg für Schadensersatz eines Beschäftigten bei Verstoß gegen das Kirchliche Datenschutzgesetz (Ls) : aus der RDV 5/2020, Seite 277
(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 29. Mai 2020 – 8 Ta 36/20 –)
Bei einem Rechtsstreit eines bei der Erzdiözese im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages angestellten Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben und nicht zu den nach KDSGO errichteten interdiözesanen Datenschutzgerichten.