Urteil : Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Bestellung des Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Ls) : aus der RDV 6/2014, Seite 343
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Juli 2014 – 22 A 2226/13 –)
Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 74 Abs. 1 Nr. 3 HPVG erstreckt sich nicht auf die Bestellung des Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 HDSG.