Urteil : Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Auskunftsbegehren betreffend Herkunft und Empfänger personenbezogener beim Bundesnachrichtendienst gespeicherter Daten (Ls) : aus der RDV 6/2016, Seite 332
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juni 2016 – 6 A7.14 –)
- Greift der gesetzliche Anspruch auf Auskunft über die vom Bundesnachrichtendienst gespeicherten personenbezogenen Daten im Einzelfall nicht durch, kann ein Antragsteller sein Auskunftsbegehren auf einen aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung herzuleitenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung stützen.
- Dieser Ermessensanspruch ist wegen der in § 15 Abs. 3 BVerfSchG enthaltenen Wertung des Gesetzgebers in dem Sinne vorstrukturiert, dass dem Geheimhaltungsinteresse an Herkunft und Empfängern der Daten regelmäßig ein Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse des Antragstellers einzuräumen ist.
- Für einen Ausnahmefall muss der Antragsteller Anhaltspunkte aufzeigen, aus denen sich ergibt, dass eine Auskunft über Herkunft und Weitergabe der Daten zur Vermeidung gewichtiger Nachteile erforderlich ist (hier verneint).