Bericht : Europäische ePrivacy-Regulierung gestoppt : aus der RDV 2/2025, Seite 119
Der europäische Gesetzgeber beabsichtigte ursprünglich, zeitgleich mit der DS‑GVO die bereits seit 2002 geltende ePrivacy-Richtlinie (2000/0189/COD) durch eine ePrivacy-Verordnung zu ersetzen. Diese sollte die Regeln zur elektronischen Kommunikation an die Vorschriften der DS‑GVO anpassen. Auch für den diesen Regelungsbereich sollte statt einer europäischen Richtlinie eine EU-weit unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung treten.
Die Vorstellungen und Positionen der drei EU-Institutionen, der EU-Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament, lagen in den Trilogverhandlungen aber sehr weit auseinander.
Zum Zeitpunkt der Europawahlen 2024 war mit einer Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung immer noch nicht zu rechnen. Im Februar 2025 zog die EU-Kommission den Verordnungsentwurf einer ePrivacy-Verordnung aufgrund der unvereinbaren Positionen der EU-Institutionen zurück. Zudem wurde der Verordnungs-Entwurf von 2016 aufgrund technischer und regulatorischer Entwicklungen als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
In Deutschland sind die Regelungen der noch geltenden ePrivacy-Richtlinie weiterhin im Telekommunikation