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Literaturhinweis : Datenübermittlung im Konzern : aus der RDV 1/2017, Seite 47 bis 48

Matthias Lachenmann, Datenübermittlung im Konzern, Dissertation an der Universität Oldenburg, Hrsg. Prof. Dr. Jürgen Taeger, Oldenburger Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht, 2016, S. 398, 49,80 €

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Der Schwerpunkt der Dissertation von Lachenmann widmet sich noch der Rechtslage nach dem BDSG. Speziell dargestellt wird die DS-GVO im 3. Kapitel des Buches, wobei sich nach einer Einführung in den wesentlichen Regelungsinhalt anschließend konzernintern zu berücksichtigende Rechte betroffener Personen, Zulässigkeitsvoraussetzungen der Datenverarbeitung und -übermittlung nebst der Möglichkeiten der konzerninternen Auftragsverarbeitung dargestellt werden. Zutreffend hält der Autor dabei an der rechtlichen Privilegierung auch im Rahmen der DS-GVO fest, d.h. dass der Verarbeiter für die Verarbeitung an sich, nicht jedoch für die Weitergabe an den Auftragnehmer einer Erlaubnis bedarf. Bei der Frage der Privilegierung von Übermittlungen im Konzern (ErwG 48) sieht der Autor zutreffend kein Konzernprivileg, jedoch eine Unterstützung bei Datenübermittlungen, die auf einer Interessenabwägung beruhen. Dabei sind auch die Ausführungen zur Schaffung von gemeinsam verantwortlichen Stellen von Relevanz.

Die vorherstehenden Kapitel 1 bis 2 beleuchten vollständig alle sich aus der derzeitigen Rechtslage stellenden Fragen von Datenverarbeitungen mit Konzernbezug, wobei der Darstellung der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der konzerninternen Datenübermittlung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Umfassend (25 Seiten) gewürdigt wird in Kapitel 2 IX der Erlaubnistatbestand des § 32 BDSG für eine Übermittlung von Beschäftigtendaten, wobei das konzerndimensionale Arbeitsverhältnis insbesondere eine Rolle spielt. Von Praxisrelevanz sind die Ausführungen zur Einwilligung der Betroffenen als Rechtsgrundlage der Datenübermittlung und deren Fortbestand bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen des Konzerns. Ändert sich durch eine Umwandlung die wirtschaftliche und rechtliche Identität der verantwortlichen Stelle nicht oder ändert sich die verantwortliche Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, wirken die Einwilligungen fort.

Für denjenigen, der sich zusammenfassend über die Aussagen des Buches informieren will, sind die in Kapitel 4 wiedergegebenen 9 Thesen und die nachfolgenden, in 57 kurzen Abschnitten bestehenden prägnanten Zusammenfassungen der Ergebnisse lesenswert.

Das Buch hat seinen besonderen Wert darin, dass es das Thema in eindeutig abschließender Weise zunächst an Hand des BDSG abhandelt, dann jedoch den Ausblick auf das kommende Recht in vergleichender Weise, insbesondere insoweit sich die Rechtslage ändern wird, umfassend darstellt. Eine Veröffentlichung, die jeder, der mit Datenverarbeitungen im Konzern befasst ist, in seinen Literaturbestand aufnehmen sollte.

(Prof. Peter Gola, Königswinter)