Urteil : Umfassender Unterlassungsanspruch bei ungewollter E-Mail-Werbung (Ls) : aus der RDV 2/2017, Seite 101
(Landgericht Erfurt, Urteil vom 25. Februar 2016 – 1 S 107/15 –)
Der Empfänger von unzulässiger E-Mail-Werbung hat Anspruch auf die Abgabe einer uneingeschränkten Unterlassungserklärung, die nicht darauf beschränkt ist, zukünftig keine Mails mehr ohne Einverständnis an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu versenden. Sie kann auch für andere E-Mail-Adressen und Werbung in Papierform verlangt werden.
(Nicht amtlicher Leitsatz)