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Literaturhinweis : Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats : aus der RDV 4/2022, Seite 233 bis 234

Peter Möhle, Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats, Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 1459, Duncker&Humblot, Berlin 2021, Band 1459, 310 S., 89,90 €

Lesezeit 1 Min.

Die Arbeit befasst sich mit der Stellung des Betriebsrats in der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeitsarchitektur. Im Tatbestand von Art. 4 Nr. 7 1. Hs. DS-GVO wird der Betriebsrat (europarechtlich) als datenschutzrechtlich Verantwortlichen identifiziert, eine durchaus vertretbare Auffassung, die der deutsche Gesetzgeber in einer nach Fertigung dieser Schrift verneinend klargestellt hat. Konsequenz der Auffassung des Autors war natürlich die Pflicht der Mitarbeitervertretung zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, wobei der Autor akzeptiert, dass hier Personalunion mit dem DSB des Arbeitgebers bestehen kann.

Da die Arbeit vor Erlass von § 79a BetrVG entstanden ist, untersucht sie vor allem die europarechtlichen Rahmenbedingungen der Verantwortlichkeitsarchitektur und die Funktion des Betriebsrats als Verantwortlicher. Auch nach Erlass von § 79a BetrVG bleibt die Frage umstritten und muss konturiert werden, da die weitgehende Selbstständigkeit der Mitarbeitervertretung hinsichtlich der bei ihr stattfindenden Datenverarbeitungen außer Zweifel steht.

Abgesehen von der Bestellung eines eigenen DSB ergeben sich fortgeltende weitere erhebliche Rechtsfolgen aus der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Betriebsrats, wozu u.a. die Frage der Haftung gehört. Die Arbeit entwickelt auch unter der jetzigen Rechtslage nachdenkenswerte Lösungsansätze für den Umgang mit der der datenschutzrechtlichen Stellung des Betriebsrats. So befasst sie sich vor allem mit Fragen zur allgemeinen Kostentragungspflicht, zum Datenschutzbeauftragten und zum Schadensersatzregime sowie Geldbußenregime. Ihre Lösungsansätze bleiben auch mit § 79a BetrVG aktuell.

(Prof. Peter Gola)