Urteil : Wettbewerbsverbot mit zu weitgehender Anrechnungsregelung (Ls) : aus der RDV 4/2022, Seite 225
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2021 – 8 AZR 498/20 –)
Eine vertragliche Vereinbarung, die eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung eines vom Arbeitnehmer in der Karenzzeit durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erzielten oder aufgrund böswilligen Unterlassens nicht erzielten Erwerbs auf die Karenzentschädigung vorsieht, führt nicht zur Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots insgesamt, sondern nach § 75d Satz 1 HGB nur dazu, dass die vertragliche Anrechnungsvereinbarung insoweit für den Arbeitnehmer unverbindlich ist, als sie über die Vorgaben des § 74c Abs.1 Satz 1 HGB hinausgeht.