Urteil : An- und Abmeldepflicht freigestellter Betriebsratsmitglieder (Ls) : aus der RDV 5/2016, Seite 270
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2016 – 7 ABR 2014 –)
- Auch freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr zurückzumelden.
- Über den Ort und den Anlass der Tätigkeit sind keine Angaben zu machen.
(Leitsatz 2 nicht amtlich)