Urteil : Keine Taxifahrerüberwachung im Minutentakt (Ls) : aus der RDV 5/2017, Seite 254
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10. August 2017 – 41 Ca 12115/16 –)
Wenn in einem Taxi nach einer Standzeit von drei Minuten ein akustisches Signal erfolgt, nach dessen Ertönen der Taxifahrer innerhalb von 10 Sekunden eine Taste zu drücken hat, um Vergütung für die Standzeit zu erhalten, ist das eine mit § 32 BDSG unvereinbare Mitarbeiterkontrolle.
(Nicht amtlicher Leitsatz)