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Bericht : Gesetzesentwurf für das 2. DS-AnPUG liegt vor : aus der RDV 5/2018, Seite 289

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Mit Stand vom 21. Juni 2017 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vorgelegt.

Die mit dem im Referentenentwurf vorgelegten Änderungsvorschläge vorwiegend im bereichsspezifischen Datenschutz sind umfassend, unter anderem aufgeführt werden Anpassungen bei den Begriffsbestimmungen, den Verweisungen, den Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und den Betroffenenrechten.

Insgesamt betrifft das Änderungsgesetz 153 Gesetze, betroffen sind zum Beispiel das Antiterrordateigesetz, das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz, das BSI-Gesetz, das De-Mail-Gesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesmeldegesetz, das Gendiagnostikgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Visa-Warndateigesetz, das Bundeszentralregistergesetz, das Strafgesetzbuch, die Abgabenordnung, die Bundeshaushaltsordnung, das Medizinproduktegesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, das Sozialgesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz.

Für das aktuelle BDSG sieht der Referentenentwurf Änderungen bei folgenden Normen vor:

  • 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, (zu einer möglichen Europarechtswidrigkeit des § 4 BDSG wird sich nicht geäußert),
  • 9 BDSG – Zuständigkeit,
  • 16 BDSG – Befugnisse,
  • 22 BDSG – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten,
  • Neueinführung des § 86 BDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen.

Der Gesetzesentwurf wurde am 5.9.2018 von der Bundesregierung beschlossen und liegt inzwischen dem Bundesrat vor.