Abo

Bericht : DQS präsentiert neues Whitepaper zum Geschäftsgeheimnisgesetz : aus der RDV 5/2020, Seite 282

Allgemein
Lesezeit 1 Min.

Mit dem im April 2019 erlassenen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) hat der Gesetzgeber eine neue Grundlage für den Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen geschaffen. Dabei wurden die bisher geltenden Rahmenbedingungen in einer Reihe wichtiger Bereiche aktualisiert: Neben dem ausdrücklichen Schutz von Whistleblowern und Journalisten sowie der Legitimation des Reverse Engineeringswurde insbesondere auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren neu geregelt.

Ab sofort gilt: Wer sich die Option offenhalten möchte, juristisch gegen die Nutzung und Offenlegung schützenswerter Geschäftsinformationen vorzugehen, muss für die entsprechenden Informationen präventiv und nachweisbar angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen etablieren. Unternehmen müssen den Geheimnisschutz also organisieren und wertvolle Informationen systematisch erfassen, klassifizieren und schützen. Der subjektive Geheimhaltungswille reicht nicht mehr.

Das Whitepaper „Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO“ der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQSGmbH) will Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten einen Überblick über die Anforderungen des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes geben und vermitteln, wie sie Best Practices aus der ISO-Zertifizierung oder DS-GVO-Umsetzung als Blaupause für den Geheimnisschutz nutzen können

Download: https://dialog.dqs.de/acton/media/40656/whitepapergeheimnisschutzmit-iso-normen-und-ds-gvo

(Pressemitteilung vom Juli 2020)