Urteil : Zwangsweiser Einbau von Funkwasserzähler ist zulässig (Ls) : aus der RDV 5/2022, Seite 283
(Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. März 2022 – 4 CS 21.2254 –)
- Die Pflicht zum Einbau von Funkwasserzählern stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
- Die Versorgung mit Trinkwasser und die Messung des Verbrauchs mittels Wasserzählern sind zur Daseinsvorsorge gehörende gemeindliche Pflichtaufgaben und dienen dem öffentlichen Interesse.
- Der Betrieb eines Funkwasserzählers stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Selbst wenn der Betrieb Rückschlüsse auf den Wasserverbrauch einzelner Personen ermögliche, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gerechtfertigt.
- Der Einsatz von Funkwasserzählern ist im Hinblick auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sogar als eine besonders schonende Art der Datenerfassung anzusehen, weil er das Betreten von privaten Räumen entbehrlich mache.
(Nicht amtliche Leitsätze)