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Urteil : Auskunftspflichten von Vorgesetzten und Arbeitgebern (Ls) : aus der RDV 6/2015, Seite 334

(Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 7. Oktober 2014 – 8 Sa 361/14 –)

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Auch unabhängig von der Ausstellung eines Zeugnisses ist ein Arbeitgeber aufgrund nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, auf Wunsch und im Interesse des Arbeitnehmers Auskünfte über den Arbeitnehmer Dritten gegenüber zu erteilen, wenn dies für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers notwendig ist. Diese nachwirkende Fürsorgepflicht trifft jedoch nur den ehemaligen Arbeitgeber selbst. Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Vorgesetzten auf ansprechende Auskunftserteilung besteht ohne das Vorliegen einer Sonderrechtsbeziehung nicht.