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Urteil : Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!“ (Ls) : aus der RDV 6/2016, Seite 340

(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. Februar 2016 – 9 Ca 4843/15 –)

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Eine Stellenanzeige, mit der unter der Überschrift „Frauen an die Macht“ eine Autoverkäuferin gesucht wurde, stellt zwar einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts dar. Diese unterschiedliche Behandlung ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn der Arbeitgeber unter dem Aspekt, dass der Frauenanteil der Kunden 25–30 % beträgt und bestimmte Einstiegsmodelle bei Frauen besonders gefragt sind, das Ziel verfolgt, seinen Kunden nunmehr Verkaufsberater beider Geschlechter zur Verfügung zu stellen.

(Nicht amtlicher Leitsatz)