Wer einen Onlineshop besucht, wird dort nicht bedient wie im Kaufhaus. Vielmehr werden Nutzern beim Surfen digitale Marker, sogenannte Cookies angeheftet. Jede Seite, die man aufruft merkt sich der Anbieter über das aufrufende Gerät. Das ist technisch erforderlich, denn sonst weiß man nicht was der Kunde ausgesucht hat und bezahlen will. Allerdings gibt das Surfverhalten auch Auskunft über Konsuminteressen der Nutzer, die für die Nutzung des Angebots nicht erforderlich sind. Sie sind die Basis personalisierter Werbeansprachen.
Per Cookies ermittelte Interessen werden nicht nur von Seitenanbietern ermittelt, sondern auch von Dritten; etwa Agenturen, die mit Nutzerinteressen handeln, um zielgerichtet Werbung zuzuspielen. Weil damit eine umfassende Verfolgung („Tracking“) im Netz verbunden ist, halten Datenschutzbehörden eine Einwilligung in die Verfolgung für erforderlich. „Cookiebanner“ sind dafür tatsächlich und rechtlich keine gute Lösung. Nun wollen Anbieter von Browsern Werbecookies nicht mehr zulassen. Nach Firefox (Mozilla) hat Google Chrome nachgezogen. Dadurch wird personalisierte Werbung nicht mehr angezeigt. Die Zugangsvermittler machen also der Netzwirtschaft ganz im Sinne des Datenschutzes die Tür vor der Nase zu. Die Digitalwirtschaft verliert ihr zentrales Funktionselement und muss Alternativen für die rechtskonforme Nutzung von Kundendaten im Netz zu Werbezwecken entwickeln. Anderenfalls wird sie auf zielgerichtete Kundenansprache verzichten müssen.
Ihr
Rolf Schwartmann
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(Teaser Foto: ©lassedesignen/Fotolia.com)