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RDV 4/2023

 

Editorial

KI im Unternehmen als rechtliche Herausforderung

Kollege Chatbot muss kein Jobkiller werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). In einer Studie zu Generativer KI und Arbeitsplätzen analysiert die Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Fokus auf sozialer Gerechtigkeit und guten Arbeitsbedingungen die möglichen Auswirkungen der neuen Technik auf den Umfang und die qualitative Ausgestaltung von Arbeitsplätzen. Durch generative Künstliche Intelligenz (KI) werde es eher zu einer Ergänzung der Möglichkeiten in der Arbeitswelt kommen, weil Tätigkeiten zwar automatisiert, aber letztlich nicht von Computern übernommen würden. Grundsätzlich sei jedoch auf geschlechterspezifische Auswirkungen zu achten. So hält die ILO den Anteil der von den Möglichkeiten der Automatisierung betroffenen Frauen für über doppelt so hoch wie bei Männern. Erstere seien überproportional in der Büroarbeit eingesetzt, wo KI eine zunehmend wichtige Rolle spiele. Für wirtschaftlich weniger entwickelte Staaten sieht die ILO bei entsprechenden politischen Rahmenbedingungen die Möglichkeit, Boden gut zu machen. Insgesamt hält die Organisation aber auch einschneidende negative Auswirkungen für möglich und rät den Regierungen dazu, für einen fairen und geordneten Übergang in das neue Zeitalter zu sorgen. Sie sollen ihren Bürgern beratend zur Seite zu stehen und dabei auf Mitsprache der Beschäftigten, Fortbildung und auch angemessene Sozialstandards wahren.

Als Unternehmen sollte man mit der Zeit gehen und die Möglichkeiten und Segnungen der Digitalisierung nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Frage nach der Datenbasis und der darauf fußenden Anwendung muss man, wie die genannten Unternehmen, gut überlegen. Beschränkt man sich auf interne Daten oder greift man auch auf externe Daten zu? Wählt man eine europäische, amerikanische oder chinesische Datenbasis, oder seine eigene? Ist man in Risikobereichen tätig und geht es etwa um Personalfragen, Bildung, Gesundheit oder Rechtspflege oder nur „Spielereien“ im privaten Bereich? Hat man es mit Mustererkennung oder mit echter KI zu tun? Geht es um reine Assistenz der KI oder um „Maschinenentscheidungen“ mit einer „eigenen Bewertung“ der Maschine? Wie stellt man als Unternehmen sicher, dass Beschäftigte immer alles wirksam überprüfen, damit sie die Stopp-Taste drücken können, wenn eine Maschine (vor)entschieden hat? Bis zum Jahresende soll das die KI-Verordnung regeln. Der aktuelle Entwurf enthält kluge Ansätze. Wenn sie die richtige Balance zwischen Verantwortung und Offenheit für die Möglichkeiten von KI findet, können wir hoffen, dass Europas Bürger und die Wirtschaft davon profitieren. Diese Verordnung wird zusätzlich zur DSGVO gelten. Deren Anforderungen mit Blick auf rechtmäßige Datenverarbeitung, Transparenz, Betroffenenrechte und Datensicherheit in der unternehmerischen Praxis umzusetzen, ist eine Herausforderung für sich.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Technischen Hochschule Köln, Mitherausgeber von Recht der Datenverarbeitung (RDV) sowie Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.

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RDV 4/2023

 

Editorial

KI im Unternehmen als rechtliche Herausforderung

Kollege Chatbot muss kein Jobkiller werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). In einer Studie zu Generativer KI und Arbeitsplätzen analysiert die Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Fokus auf sozialer Gerechtigkeit und guten Arbeitsbedingungen die möglichen Auswirkungen der neuen Technik auf den Umfang und die qualitative Ausgestaltung von Arbeitsplätzen. Durch generative Künstliche Intelligenz (KI) werde es eher zu einer Ergänzung der Möglichkeiten in der Arbeitswelt kommen, weil Tätigkeiten zwar automatisiert, aber letztlich nicht von Computern übernommen würden. Grundsätzlich sei jedoch auf geschlechterspezifische Auswirkungen zu achten. So hält die ILO den Anteil der von den Möglichkeiten der Automatisierung betroffenen Frauen für über doppelt so hoch wie bei Männern. Erstere seien überproportional in der Büroarbeit eingesetzt, wo KI eine zunehmend wichtige Rolle spiele. Für wirtschaftlich weniger entwickelte Staaten sieht die ILO bei entsprechenden politischen Rahmenbedingungen die Möglichkeit, Boden gut zu machen. Insgesamt hält die Organisation aber auch einschneidende negative Auswirkungen für möglich und rät den Regierungen dazu, für einen fairen und geordneten Übergang in das neue Zeitalter zu sorgen. Sie sollen ihren Bürgern beratend zur Seite zu stehen und dabei auf Mitsprache der Beschäftigten, Fortbildung und auch angemessene Sozialstandards wahren.

Als Unternehmen sollte man mit der Zeit gehen und die Möglichkeiten und Segnungen der Digitalisierung nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Frage nach der Datenbasis und der darauf fußenden Anwendung muss man, wie die genannten Unternehmen, gut überlegen. Beschränkt man sich auf interne Daten oder greift man auch auf externe Daten zu? Wählt man eine europäische, amerikanische oder chinesische Datenbasis, oder seine eigene? Ist man in Risikobereichen tätig und geht es etwa um Personalfragen, Bildung, Gesundheit oder Rechtspflege oder nur „Spielereien“ im privaten Bereich? Hat man es mit Mustererkennung oder mit echter KI zu tun? Geht es um reine Assistenz der KI oder um „Maschinenentscheidungen“ mit einer „eigenen Bewertung“ der Maschine? Wie stellt man als Unternehmen sicher, dass Beschäftigte immer alles wirksam überprüfen, damit sie die Stopp-Taste drücken können, wenn eine Maschine (vor)entschieden hat? Bis zum Jahresende soll das die KI-Verordnung regeln. Der aktuelle Entwurf enthält kluge Ansätze. Wenn sie die richtige Balance zwischen Verantwortung und Offenheit für die Möglichkeiten von KI findet, können wir hoffen, dass Europas Bürger und die Wirtschaft davon profitieren. Diese Verordnung wird zusätzlich zur DSGVO gelten. Deren Anforderungen mit Blick auf rechtmäßige Datenverarbeitung, Transparenz, Betroffenenrechte und Datensicherheit in der unternehmerischen Praxis umzusetzen, ist eine Herausforderung für sich.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Technischen Hochschule Köln, Mitherausgeber von Recht der Datenverarbeitung (RDV) sowie Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.

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Zeitschrift RDV

RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Die Fachzeitschrift RDV (Recht der Datenverarbeitung) berichtet aktuell und praxisnah über das Datenschutz-, Informations- und Kommunikationsrecht sowie das entsprechende Computerstrafrecht. Ein Fokus liegt auf rechtspolitische...
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