Urteil : Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers (Ls) : aus der RDV 1/2021, Seite 47
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2020 – 20 U 57/19 –)
- Ein Versicherungsnehmer hat gem. Art. 15 i.V.m. Art. 4 Nr. 1 und 6 DS-GVO gegen die Versicherung einen Anspruch auf Datenauskunftserteilung, der sich auch auf Auskünfte zum Verlauf des Prämienkontos, zum Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses und auf die zu diesem gespeicherte Korrespondenz erstreckt.
- Der Streitwert einer Datenauskunftsklage ist mit pauschal 5.000 € anzusetzen.