Urteil : Zur Veröffentlichung des Namens und des Alters eines Kindes eines „prominenten Vaters“ (Ls) : aus der RDV 3/2014, Seite 159 bis 160
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. November 2013, VI ZR 304/12 –)
a) In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zugänglich sind.
b) Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.
(Amtliche Leitsätze)