Urteil : Zur Umsetzungsfrist eines Werbewiderspruchs (Ls) : aus der RDV 3/2016, Seite 161
(Landgericht Freiburg, Beschluss vom 14. Januar 2016 – 3 S 227/14 –)
- Eine Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist berechtigt, wenn ein Unternehmen den Betroffenen 28 Tage nach ausdrücklich erklärtem Widerspruch gegen weitere Briefwerbung einen weiteren Werbebrief zusendet.
- Ob und in welchem Umfang ein Zeitraum zur Umsetzung des Widerspruchs zu gewähren ist, kann offenbleiben, da der Zeitraum von nahezu einem Monat jedenfalls ausreicht.
(Nicht amtliche Leitsätze)