Urteil : Kein Schmerzensgeld für Lehrerin wegen massiver Kritik an Unterrichtsmethoden (Ls) : aus der RDV 3/2018, Seite 177 bis 179
(Landgericht Köln, Urteil vom 29. Dezember 2017 – 12 O 135/17 –)
Eine Lehrerin hat auf Grund der ihr gegenüber geäußerten Kritik des Jahrgangselternsprechers, die sich wiederum auf Äußerungen anderer Eltern bezieht, auch wenn ihr rassistische Bemerkungen und Beleidigungen der Kinder vorgeworfen werden, keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds.
(Nicht amtlicher Leitsatz)