Urteil : Zur Ausrüstung des Betriebsrats mit Videokonferenztechnik (Ls) : aus der RDV 4/2021, Seite 231
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2021 – 15 TaBVGa 401/21 –)
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht. Es handelt sich um erforderliche Informationstechnik, die der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung stellen muss, um der Mitarbeitervertretung dieses gesetzlich zulässige Beschlussfassungsverfahren zu ermöglichen.
(Nicht amtlicher Leitsatz)