Urteil : Abmahnung bei krankheitsbedingter Kündigung (Ls) : aus der RDV 5/2014, Seite 284 bis 285
(Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18. März 2014 – 13 Sa 1207/13 –)
Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung kann eine Abmahnung geboten sein, wenn die Erkrankung durch ein steuerbares Verhalten beseitigt werden kann; hier: Wideraufnahme der unterbrochenen Medikation mit Psychopharmaka.
(Nicht amtlicher Leitsatz)