Urteil : Zur Diskriminierung älterer Bewerber (Ls) : aus der RDV 5/2020, Seite 277
(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. Mai 2020 – 2 Sa 1/20 –)
Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt.