Bericht : BlnBDI konfrontiert Webseiten-Betreibende mit rechtswidrigem Tracking : aus der RDV 5/2021, Seite 294
Angesichts der andauernden Defizite beim Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten auf Webseiten hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine großangelegte Aktion gestartet. Rund 50 Berliner Unternehmen erhielten im August postalisch die Aufforderung, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen.
Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können. Die Hinweisschreiben wurden an Unternehmen gesendet, deren Cookie-Banner als besonders mangelhaft aufgefallen sind, die vergleichsweise viele Nutzer haben oder die möglicherweise besonders sensitive Daten verarbeiten.
„Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Webseiten-Betreibende das Verhalten ihrer Nutzer mit Hilfe von Cookies und anderen Technologien verfolgen wollen, benötigen sie dafür eine Rechtsgrundlage. Aus dem Datenschutzrecht ergibt sich, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein“, erklärt die Datenschutzbeauftragte. „Zudem werden die Einwilligungsabfragen gerne eingebettet in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen“.
Auch wenn viele Webseiten mittlerweile differenzierte Cookie-Banner mit mehreren Ebenen anzeigen, werde hiermit häufig gar keine wirksame Einwilligung eingeholt. Der Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten diene meist nicht nur dazu, das Verhalten von Nutzer zu analysieren, sondern auch Persönlichkeitsprofile über die gesamte Internetnutzung zu erstellen und anzureichern. Diese Daten werden regelmäßig an eine Vielzahl von Werbenetzwerken in der ganzen Welt übermittelt.
Für ihre Kontroll-Aktion hat die Aufsichtsbehörde die Gestaltungsmerkmale und konkreten Datenströme auf den ausgewählten Webseiten dokumentiert und die Betreibenden mit den konkreten datenschutzrechtlichen Defiziten konfrontiert. In ihren Schreiben setzt sie die dokumentierten Sachverhalte in Relation zu den rechtlichen Bestimmungen und weist auf besonders kritische Punkte im Einzelfall hin.
Neben den oben genannten Mängeln stellt es auch ein anhaltendes und großes Problem dar, in welchem Ausmaß Tracking auf andere Rechtsgrundlagen als auf eine Einwilligung gestützt wird, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind.