Bericht : 900.000 Euro Bußgeld wegen unzulässiger Auswertung von Kundendaten eines Kreditinstitutes in Niedersachsen : aus der RDV 5/2022, Seite 284
Die LfDI Niedersachsen verhängte gegen die Hannoversche Volksbank ein Bußgeld 900 000 Euro, weil sie ohne Rechtsgrundlage die Daten aktueller und früherer Kunden bzgl. deren Online-Nutzerverhaltens auswertete. Zur Durchführung der Auswertung hatte die Bank einen Dienstleister beauftragt, die erhaltenen Ergebnisse mit Informationen einer Wirtschaftsauskunftei verglichen und entsprechend ergänzt.
Die Betroffenen waren zwar über die Analyse informiert worden; Die nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO notwendige Einwilligung war jedoch nicht eingeholt worden. Ein Stützen auf ein berichtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO wurde verneint, da die entgegenstehenden Interessen der Betroffenen überwiegen. Dass die Bank die Analyseergebnisse nicht verwendet und mit der Aufsichtsbehörde kooperiert hatte, wirkte sich mildernd auf die Höhe des Bußgelds aus.