Urteil : Datenschutz steht Nachweis der Zahlung des Mindestlohns nicht entgegen (Ls) : aus der RDV 5/2022, Seite 280
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2022 – 4 U 111/21 –)
- Pauschale Erklärungen eines Steuerberaters genügen einer vertraglichen Vereinbarung, wonach der Nachunternehmer geeignete Nachweise darüber vorzulegen hat, dass die Mitarbeiter-Entlohnung nicht unter den geltenden Lohntarifen/Mindestlöhnen erfolgt, nicht.
- Der Nachunternehmer ist durch die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nicht gehindert, gegenüber seinem Auftraggeber Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter, die er zur Erfüllung der Aufträge eingesetzt hat, zu erbringen.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
(Nicht amtliche Leutsäze)