Literaturhinweis : Heidelberger Kommentar zum TTDSG : aus der RDV 5/2022, Seite 286
Schwartmann/Jaspers/Eckhardt (Hrsg.), Heidelberger Kommentar zum TTDSG, C.F. Müller Heidelberg, 2022, 477 S., 119,00 €
Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz wurde im Dezember 2021 die deutsche Gesetzeslage an europäisches Recht, insbesondere die ePrivacy-Richtlinie (von 2002 (!)) und die DS-GVO (von 2016) angepasst. Zugleich wurden die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG im TTDSG zusammengefasst – also hinreichende Anlässe für eine vertiefte Befassung mit der neuen und neugefassten Rechtsmaterie in Gestalt einer Kommentierung.
Diese wird verantwortet von Professor Dr. Rolf Schwartmann (TH Köln), Andres Jaspers (Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit GDD) und Dr. Jens Eckhardt (Fachanwalt für IT-Recht), also drei ausgewiesenen Kennern der Datenschutzmaterie und allesamt der Datenschutzgemeinde als didaktisch versierte Vermittler eines praxisorientierten Rechtsverständnisses bekannt. Unterstützt werden sie von einer Riege 20 weiterer Kommentierender aus den Bereichen Ministerialverwaltung, Rechtsanwaltschaft, Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Hochschulen.
Mit dieser Truppe liefern die Herausgeber auf absolut angemessenen 350 Druckseiten eine Erst-Kommentierung „state of the art“, mit hilfreichem Fußnotenapparat, nützlichem Stichwortverzeichnis und sinnvollen Anhängen von verwandten Gesetzesmaterien.
Die Einzelkommentierungen gewichten zwar jeweils nach Bedeutsamkeit der untersuchten Norm, folgen jedoch einem einheitlichem Bearbeitungsschema, das zunächst eine Einordnung der Vorschrift und die Erläuterung ihres systematischen und historischen Hintergrunds vorsieht und nach der fachlichen Kommentierung auch Praxishinweise und Vollzugs-/Sanktionsfragen anspricht. Auf hohem Niveau und immer unter Einbeziehung von einschlägiger Rechtsprechung und praktischer Erfahrung werden die Einzelvorschriften des TTDSG erörtert, natürlich unter intensiver Diskussion der relevanten Rechtspositionen, etwa zur Bindung des die Privatnutzung gestattenden Arbeitsgebers ans Fernmeldegeheimnis (§ 3), zur Verwendung von Verkehrs- und Steuerdaten gegen Angreifer (§ 12, vgl. § 100 TKG a.F.) oder zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (§ 25, der Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL umsetzt). Immer finden sich Verweise auf die aktuellen Positionierungen der deutschen und europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die mit der gebotenen kritischen Sichtweise einbezogen werden. Hinweise auf die umfangreiche Literatur finden sich den Kommentierungen vorangestellt und werden in Fußnoten konkret zugeordnet, ohne den Lesefluss zu stören.
Wenige Monate nach In-Kraft-Treten eines Gesetzes, dessen Anwendungsbereich mit „hoch komplex“ noch zurückhaltend bezeichnet ist (vgl. die konzise Kommentierung zu § 1) und das trotz seiner Verspätung massive Regelungsdefizite aufweist (so hat der Gesetzgeber von notwendigen Übergangsvorschriften ganz abgesehen), eine so fundierte und hilfreiche Kommentierung vorzulegen, belegt die Klasse aller Bearbeiter/-innen. Damit liegt viel mehr als nur ein „erster Einstieg“ ins Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzrecht vor, sondern eine ebenso hilfreiche wie belastbare Auseinandersetzung mit einer zukunftsträchtigen Rechtsmaterie. Dem Werk ist daher eine weite Verbreitung zu wünschen, denn Datenschutz lebt nur in seinem Ausgangspunkt vom Enthusiasmus, danach hilft nur noch fundierte Fachlichkeit.
(Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg)