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Urteil : Darlegungslast bei Überstundenvergütung (Ls) : aus der RDV 6/2022, Seite 326

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom. 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21 –)

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Verlangt der Arbeitnehmer Überstundenvergütung, hat er im Prozess die Leistung solcher und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darzulegen. Vom Erfordernis der arbeitgeberseitigen Veranlassung ist nicht wegen der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit (EuGH, Urt. v. 14.05.2019 – Rs. C-55/18 –) abzurücken.