Urteil : Kein Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen Einbindung der luxemburgischen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens : aus der RDV 6/2022, Seite 328
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022 – 15 Verg 8/22 –)
Auftraggeber dürfen sich auf bindende Zusagen US-amerikanischer Cloudanbieter verlassen – auch zum Datenschutz.
Aus den Gründen:
Die Anbieterin eines digitalen Entlassmanagements für Patienten ist nicht allein deswegen aus einem Vergabeverfahren zweier kommunaler Krankenhausgesellschaften auszuschließen, weil sie die luxemburgische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Dienstleisterin einbinden will. Die öffentlichen Auftraggeber dürfen sich vielmehr auf die bindenden Zusagen der Anbieterin verlassen, dass die Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet und in kein Drittland übermittelt werden.