Urteil : Art. 15 DS-GVO gibt Auskunftsanspruch gegenüber Finanzamt (Ls) : aus der RDV 1/2020, Seite 47 bis 49
(Finanzgericht Saarbrücken, Beschluss vom 3. April 2019, – 2 K 1002/16 –)
Seit dem Inkraftreten der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, und zum freien Datenverkehr besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde ( Art. 15 Abs. 1 HS. 2, DSGVO). Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor dem 25. Mai 2018 (vgl. Art. 99 Abs. 2 DSGVO), wenn diese, nach Steuernummern oder sonstigen Aktenzeichen sortiert, ein Dateisystem i.S.d. Art. 4 Nr. 6 DSGVO sind.
(Nicht amtlicher Leitsatz)