Rechtsprechung : Polizei darf Bahnreisenden nicht allein wegen Hautfarbe kontrollieren
Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte polizeiliche Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe für verfassungswidrig und bestätigte das Recht auf Ausweisverweigerung.
(Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 18. Januar 2022 – 6 K 438/19 – )
Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden ist verfassungswidrig, wenn sie allein auf grundseiner Hautfarbe er folgt. Eine Verweigerung der Herausgabe des Personalausweis ist gerechtfertigt und darf nicht erzwungen werden.