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Rechtsprechung : Polizei darf Bahnreisenden nicht allein wegen Hautfarbe kontrollieren

Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte polizeiliche Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe für verfassungswidrig und bestätigte das Recht auf Ausweisverweigerung.

Rechtsprechung
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(Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 18. Januar 2022 – 6 K 438/19 – )

Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden ist verfassungswidrig, wenn sie allein auf grundseiner Hautfarbe er folgt. Eine Verweigerung der Herausgabe des Personalausweis ist gerechtfertigt und darf nicht erzwungen werden.