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Urteil : Außerordentliche Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ (Ls) : aus der RDV 5/2015, Seite 255

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Juli 2015 – 2 AZR 85/15 –)

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Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt.