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Urteil : Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs (Ls) : aus der RDV 6/2020, Seite 338

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Mai 2020 – 5 AZR 387/19 –)

Rechtsprechung
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Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.