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Änderung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen beschlossen

Durch die genannte Verordnung werden die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in die Lage versetzt, anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.

Am 3. Mai 2016 ist der erste Teil der BSI-Kritisverordnung (§10 BSI-Gesetz) zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser sowie Ernährung können hier eine Kontaktstelle gemäß §8b BSI-Gesetz benennen.

Die Bundesregierung hat am 31.05.2017 der vom Bundesminister des Innern vorgelegten Änderung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen zugestimmt. Damit kann diese Verordnung noch im Juni 2017 in Kraft treten.

Mit der Änderungsverordnung werden das IT-Sicherheitsgesetz abschließend umgesetzt und die Kriterien für die Sektoren "Finanz- und Versicherungswesen", "Gesundheit" und "Transport und Verkehr" bestimmt. Die Regelungen für die Sektoren "Energie", "Informationstechnik und Telekommunikation", "Wasser" und "Ernährung" sind bereits seit dem 3. Mai 2016 in Kraft.

 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

(Foto: © weerapat1003/Fotolia.com)