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Anhörung zur Anpassung des Datenschutzrechts

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Diese Verordnung, deren Ziel "ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten" ist, sieht eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthält sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie "mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen", so die Bundesregierung. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

Eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes enthält der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/1132518/11655). Die Reform war am 27.03. 2017 Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses

Herr RA Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) war unter den geladen Sachverständigen. Herr Jaspers nahm im Rahmen der Sachverständiggen-Anhörung zu einzelnen Aspekten des Referentenentwurfs Stellung. Grundsätzlich begrüßt die GDD den Entwurf, weil er dazu beiträgt, die zu Recht kritisierte Unterkomplexität der DS-GVO durch differenzierte und am bisherigen BDSG orientierte Regelungen zu konkretisieren und praxisgerecht auszugestalten. Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der GDD hier...

 

Die komplete Liste der Sachverständigen sowie die komplette Liste der Stellungnahmen zur Anhörung.

  • Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Lina Ehrig, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
  • Rechtsanwalt Andreas Jaspers, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., Bonn
  • Karsten Neumann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern a. D. 2b Advice, Bonn
  • Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz, Reusch Rechtsanwälte, Berlin
  • Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e. V., Berlin
  • Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth

 

Deutscher Bundestag

 

(Foto: © Maksim Kabakou/Fotolia.com)