Der Zusammenschluss der nationalen Datenschutzbehörden in Europa, die sog. Artikel-29-Datenschutzgruppe, hat Ende des letzten Jahres mehrere Leitfäden veröffentlicht, die die nicht immer eindeutigen Regelungen der DS-GVO konkretisieren sollen. Ausgesuchte Themen versucht die Artikel-29-Datenschutzgruppe mit weiteren FAQs zum Thema noch weiter zu beleuchten.
Folgende Themen wurden bereits am 13. Dezember 2016 verabschiedet:
- Guidelines on the right to "data portability", wp242rev.01
- Guidelines on Data Protection Officers ('DPOs'), wp243rev.01
- Guidelines on The Lead Supervisory Authority, wp244rev.01
Insbesondere die Ausführungen zur Datenportabilität dürfte einige Interessierte überrascht haben, was die Reichweite der Ansprüche angeht, die sich aus dem Recht auf Datenportabilität ergeben sollen.
Diese drei Leitlinien wurden zuletzt am 5. April 2017 überarbeitet. Zu einigen Dokumenten sind bereits deutsche Übersetzungen aufgetaucht, die sich jedoch auf der offiziellen Seite noch nicht finden lassen.
Die bisherigen Leitlinien wurden von ein paar Tagen durch die Leitlinie zur Datenschutzfolgenabschätzung ergänzt. Diese ist ebenfalls auf der Seite der Artikel-29-Datenschutzgruppe abrufbar:
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