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Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlicht Working Paper zu „automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling“ (Artikel 22 DS-GVO)

Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlicht Working Paper zu „automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling“ (Artikel 22 DS-GVO)
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat ihr Arbeitspapier „Guidelines on Automated individual decision-making and Profiling for the purposes of Regulation 2016/679“ als WP 251 vorgestellt.

Die DS-GVO befasst sich speziell mit der Erstellung von Profilen und automatisierten Entscheidungen im Rahmen des Artikel 22 DS-GVO. Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung werden in immer mehr Branchen eingesetzt, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Der Bereich des Banken- und Finanzsektors, Gesundheitswesen, Steuerwesen, Versicherungen, Marketing und Werbung sind nur einige Beispiele für die Bereiche, in denen die Profilerstellung regelmäßig durchgeführt wird, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Technologischer Fortschritt und die Möglichkeiten neuartiger BIG DATA-Technologien bergen dabei jedoch die Gefahr die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erheblich zu beeinträchtigen.

Die DS-GVO führt neue Bestimmungen ein, um den Risiken zu begegnen, die sich aus der Erstellung von Profilen und der automatisierten Entscheidungsfindung ergeben. Diese Leitlinien sollen der Klarstellung dieser Bestimmungen dienen.

Article 29 Working Party

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