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Aus der Reihe: "Die Aufsichtsbehörde antwortet..."

Frage 1 des GDD Erfa-Kreises Würzburg:

Unternehmen (A) betreibt eine Online-Plattform, die es z. B. Handwerkerfirmen (B) ermöglicht, per „Chatfunktion“ mit potentiellen Arbeitsmateriallieferanten (C) in Verbindung zu treten. Die Chats verlaufen grundsätzlich anonym, erst wenn man sich handelseinig ist, werden Kontaktdaten ausgetauscht. C wird hierbei regelmäßig Kontaktdaten seiner Mitarbeiter an B zur weiteren Kontaktaufnahme im Chat bekannt
geben.

Frage: Liegt in dieser Konstellation ein ADV-Verhältnis zwischen A und C vor? A betreibt keine zielgerichtete Auftragsverarbeitung für C, sondern bietet den Chatdienst für eigene Zwecke (Bereitstellung der Plattform, C muss sich hierfür kostenpflichtig registrieren) an. A verarbeitet die im Chat bekannt gegebenen Daten von C auch nicht weiter, die Administratoren von A können im Falle von Wartung des Systems etc. allerdings die Daten einsehen.

Antwort des BayLDA:

Wir sehen hier keine nach § 11 Abs. 2 BDSG bzw. Art. 28 Abs. 3 DS-GVO regelungsbedürftige ADV, denn hier spricht viel dafür, die per Plattform angebotene Chatfunktion als Telekommunikationsdienst mit den TKG-Datenschutzregeln als Rahmenbedingungen anzusehen.

 

Frage 2 des GDD Erfa-Kreises Würzburg:

Ein Unternehmen betreibt Werbemaßnahmen und hat hierbei nicht lückenlos die für den Werbekanal erforderlichen Einwilligungen eingeholt. Bei der durchgeführten Werbung handelt es sich daher in jedem Falle um einen Verstoß gegen das UWG, welches auch sanktioniert werden kann. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass auch seitens der Aufsichtsbehörde ein Bußgeldverfahren aufgrund des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 a) EU-DS-GVO (mangelnde Einholung einer Einwilligung) eingeleitet wird oder sind in diesem Falle die Regelungen des UWG lex specialis?

Antwort des BayLDA:

Eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für werbliche Zwecke, z. B. Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung, kann unabhängig von eventuellen UWG-Verfahren von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeldverfahren verfolgt werden.

 

 

 

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