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Auslegungshilfen zur DS-GVO

Die Übergangszeit von zwei Jahren seit Inkrafttreten der DS-GVO bis zum Wirksamwerden nutzen die Aufsichtsbehörden, um Interessierten und Verantwortlichen die neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen näher zu bringen. Dazu haben einige Aufsichtsbehörden eigene Rubriken auf ihren Internetseiten gestartet. Bei der Umsetzung der Verordnung ist eine abgestimmte und einheitliche Sichtweise unabdingbar.  

Als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit veröffentlicht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO. 

Diese sollen als erste Orientierung wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte, dienen. Dabei wird betont, dass diese Auffassung unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stehe.

Mit den Themen "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten", "Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen" sowie "Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung" liegen die ersten Kurzpapiere vor und können auf den Internetseiten der Aufsichtsbehörden abgerufen werden.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte

(Foto: © alphaspirit/Fotolia.com)